Rechtsanwälte und das Arbeitsrecht

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, einfach gesagt. Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft an, erfüllt die im Vertrag vereinbarten Aufgaben und erhält dafür sein vereinbartes Gehalt, seinen Urlaub und eventuelle Nebenleistungen. Daneben werden diverse andere Rechte und Pflichten vereinbart. In Anwaltsbüros und Notariaten wird dabei besonderen Wert auf die Verschwiegenheitserklärung gelegt.

In der Regel werden die Arbeitsverträge von beiden Seiten erfüllt:

Die ReNo oder RaFa oder NoFa erfüllt ihre Aufgaben. Sie nimmt die Post entgegen, notiert gewissenhaft Termine und Fristen, überwacht die Einhaltung derselben, ermittelt Honorare, betreibt die Zwangsvollstreckung, betreut Mandanten und Chefs. Sie kocht Kaffee, besorgt Kekse für die große Besprechung. Sie schreibt Diktate, eignet sich neueste Gesetze und Rechtsprechung an. Und sie tut dies täglich, pünktlich, mindestens 8 Stunden täglich – gern auch darüber hinaus.

Und sie erwartet – mit Recht – dass das vereinbarte Gehalt zum vereinbarten Termin auf ihrem Girokonto eingeht.

Leider berichtete eine Kollegin kürzlich, dass sie alle ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllt hat, leider seit Tagen auf ihr Gehalt wartet. Sie wies den Chef darauf hin, dass das Gehalt fällig sei und leider noch nicht eingegangen ist. Sie wurde vertröstet, man werde die Zahlung anweisen. Auch nach einer weiteren Woche tat sich nichts. Die Kollegin ging wieder zum Chef, ihre Miete müsse bezahlt werden, der Kindergartenplatz, Strom und Telefon – alles wird abgebucht. Nichts geschah.

Immer häufiger ging die Kollegin zum Chef und bettelte um ihr Gehalt, bis er ganz überraschend tatsächlich zahlte. Nach mehr als einem Monat, als das nächste Gehalt bereits fällig war.

In einem späteren Gespräch mit einer weiteren Mitarbeiterin erfuhr sie dann: Diese hatte noch immer kein Geld, sie war schließlich im Urlaub und konnte nicht betteln gehen.

Was ist zu tun? Frist setzen, Arbeitskraft anbieten. Zur Agentur für Arbeit gehen, kündigen. Und sich einen Anwalt suchen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt: Zum einen für die Beitreibung rückständiger Gehälter, zum anderen für einen neuen Arbeitsvertrag.

 

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Was tun gegen die schlechte Bezahlung?

Nachdem nun zum wiederholten Male Gehaltsumfragen mit ziemlich schlechten Durchschnittsergebnissen veröffentlicht wurden, entbrennt in einem ReNo-Fachforum eine heiße Dikussion darum.

Zunächst stellte eine Kollegin den Link zur Auswertung der Umfrage, an der sich die User des Forums wohl intensiv beteiligt haben, ins Forum. Sie erlaubte sich die Anmerkung, dass sie sich zumindest doch eine Stellungnahme ob des schlechten Abschneidens der Fachangestellten in den neuen Bundesländern – und nicht nur dort – gewünscht hätte von dem Berufsverband, der die Umfrage und deren Ergebnisse ins Netz stellt.

Nach allgemeiner Empörung darüber, dass die Gehälter zum Teil so gering ausfielen, wünschte sich eine weitere Kollegin, dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros künftig nicht mehr neben dem Gehalt aus ihrer Vollzeittätigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (landläufig als Hartz IV bekannt) oder sonstige Sozialleistungen (Wohngeld) haben oder gar mit einem weiteren Job ihren Lebensunterhalb bestreiten müssen. Allgemein wird der Aussage  zugestimmt, dass es eines gesetzlichen Mindestlohnes bedarf.

Dennoch gibt es auch kritische Stimmen:  Es wurde der Begriff “Einheitslohn” in die Runde geworfen. Offensichtlichen haben ReNos, die über dem Durchschnitt verdienen, nunmehr Befürchtungen, dass sie künftig – wenn sie mal den Job wechseln müssen – nur noch den Mindestlohn erhalten würden. Besteht diese Gefahr wirklich? Werden sich Anwälte und Notare, die angemessene oder gar überdurchschnittliche Gehälter zahlen, künftig am Mindestlohn orientieren, wenn es einen gibt? Die Gefahr dürfte bestehen.

Zuzustimmen ist der in der Diskussion geäußerten Meinung, dass man den angebotenen Arbeitsvertrag ja nicht unterschreiben müsse, wenn einem die Konditionen nicht passen. In aller Regel ist dies allerdings schwer umzusetzen. Wenn eine Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitslos ist, darf sie einen angebotenen Arbeitsplatz nur dann ablehnen, wenn die Konditionen unzumutbar sind. Da stellt sich die Frage: Wann darf die Kollegin ablehnen, ohne dass sie “Repressalien” von der Agentur für Arbeit zu befürchten hat? Was ist zumutbar, was ist unzumutbar? Immerhin variieren die Stundengehälter zwischen 5,70 € bis zu mehr als 20,00 €.

Selbstverständlich sind 5,70 € unangemessen und unzumutbar. Weiß das aber auch die Agentur für Arbeit? Wo sind die Grenzen? Allein deshalb ist es zwingend erforderlich, dass eine Gehaltsuntergrenze für ALLE Berufe – also auch für Mitarbeiter freier Berufe – gesetzlich eingeführt wird.

Der DGB argumentiert mit 10 guten Gründen für den Mindestlohn:

10 Argumente für Mindestlohn

Es kommt die Diskussion auf, ob für ReNos überhaupt der DGB zuständig ist, warum keine der beiden vorhandenen Berufsverbände sich verantwortlich fühlt und was man tun kann.

Nach einem Hinweis auf eine alte Petition des Forums für gerechte Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros ist nun hoffentlich neuer Kampfgeist erwacht. Immerhin wurde die IG ReNo mal gegründet auf der Grundlage der “Initiative fairer Lohn”.

“Petition foreno”

Es ist müßig, sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen, weshalb bislang nichts bzw. sehr wenig zum Hauptanliegen der IG ReNo passiert ist. Häufig stehen sich Menschen eben gegenseitig im Weg; aus vielerlei Gründen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten aus den Fehlern der letzten 4 Jahre seit Gründung lernen und wieder zusammenfinden.

Ein Verein ist nicht so gut wie seine Mitglieder, sondern nur so gut, wie sein Vorstand und seine aktiven Mitglieder. Man kann kaum erwarten, dass sich alle Mitglieder mit Enthusiasmus in die Arbeit stürtzen, mit tollen Ideen und fleißiger Arbeit an der Erreichung eines gemeinsamen Ziels beteiligen. Mitglieder erwarten regelmäßige Informationen und Tätigkeiten ihres Vereins. Passiert nichts, treten sie aus dem Verein wieder aus, weil sie ihre Interessen nicht vertreten sehen. Man kann den inaktiven Mitgliedern jedoch nicht vorwerfen, dass sie inaktiv bleiben. Sie haben den Verein nicht gegründet, sie zeigen durch ihre Mitgliedschaft lediglich, dass sie sich vertreten lassen möchten und die Ziele des Vereins zumindest durch ihren Beitritt unterstützen.

Nun sind – mal wieder – alle aufgerufen, sich an einer neuen Petition zu beteiligen. Mitte März findet die Mitgliederversammlung statt, bei der sämtliche Vorstandsposten neu zu besetzen sein sollen, wie man öffentlich im Fourm der IG lesen kann.

IG ReNo – Einladung zur Mitgliederversammlung

Man darf gespannt bleiben.

Hier findet sich das Merkblatt des DAV für Fachangestellte mit Empfehlungen für Gehälter:

Fachangestellten-Merblatt 2011/2012

Die für Einsteiger ausgewiesenen 1.300,00 € brutto ergeben übrigens bei einer 40-Stunden-Woche die bei vielen ReNos gut bekannten 7,50 € pro Stunde. Etliche ReNos in der Bundesrepublik würden sich freuen, wenn ihre Chefs diesen Empfehlungen folgen würden.

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Noch eine Gehaltsumfrage

Nach der IG ReNo hat nun auch die Bundes-RENO ihre Ergebnisse zu einer Gehaltsumfrage veröffentlich.

http://www.renobundesverband.de/de/unterseiten/umfrage12.html

Die gerade für die neuen Bundesländer, aber auch für das Saarland absolut erschreckenden Zahlen bleiben unkommentiert. Es wird auch nicht erwähnt, was man mit den Zahlen tun wird. Leider ist auch dieser Berufsverband nicht bereit, sich für die sozialen Belange seiner Mitglieder einzusetzen.

Ein Jahresbruttogehalt von 16.406 € in Mecklenburg-Vorpommern im 1. bis 5.  Berufsjahr bedeutet ein Stundenbruttogehalt von 7,89 €. Im 6. bis 12. Berufsjahr bedeutet ein Jahresbruttogehalt von 18.477 € umgerechnet ein Stundenbruttogehalt von 8,88 €. Das sind in 12 möglichen Berufsjahren Gehaltssteigerungen von 12,26 % gegenüber einer ungefähren Inflation von 36 % in diesem Zeitraum.

In den Umfragewerten sind – wenn man mal einen Blick auf die Umfrage der IG ReNo bei foreno zurückgreifen darf – für Mecklenburg-Vorpommern Stundengehälter in Höhe von 11,08 €, 6,92 €, 6,15 €  und 5,73 € zu Grunde zu legen. Für diese 4 Angaben ergibt sich ein Durchschnitts-Stundenbrutto von 7,47 €.

Schaut man sich die Zahlen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt aufmerksam an, ergibt sich ein noch viel erschreckenderes Bild: Wenn man den Angaben trauen darf, verdienen ReNos in diesen beiden Bundesländern in den ersten 5 Berufsjahren mehr, als in den weiteren Berufsjahren. Das ohnehin erschreckend geringe Jahresbruttogehalt sinkt mit zunehmender Berufserfahrung! Aber auch die RENO Sachsen-Anhalt verlinkt die Umfrageergebnisse lediglich auf ihrer Facebook-Seite – ohne jeglichen Kommentar.

Das kann nur eines heißen:

Die RENO ist sprach- und fassungslos ob dieser tragischen Zahlen.

Es steht selbstverständlich zu befürchten, dass Rechtsanwälte diese Zahlen heranziehen und meinen: Toll! So wenig darf ich zahlen! Meine Kollegen zahlen ja auch nicht mehr!

Zu wünschen wäre allerdings, dass so manch Anwalt sich mal die Gehaltsabrechnung seiner Mitarbeiterinnen anschaut und nochmal genau nachrechnet. Sollte sich ein Stundenbruttogehalt von weniger als 8,50 € ergeben, wäre eine Korrektur nach oben angebracht.  Und wenn die ReNo auch schon ein paar Jahre Berufserfahrung hat, qualifizierte und anspruchsvolle Arbeiten erledigt, sollte freiwillig über die Gehaltserhöhung gesprochen werden.

Zu wünschen wäre auch, dass sich Anwälte bewusst machen, dass die ReNo bei der Beantragung von ergänzenden Soialleistungen auch die Gehaltsbescheinigungen vorlegen muss.

Zu wünschen wäre, dass die nächsten Umfragen zu besseren Ergebnissen führen. Fachkräfte werden knapp, wenn wegen der schlechten Bezahlung niemand mehr ReNo werden will.

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Wenn Anwälte mit dem Motorrad durch die Kinderstube gefahren sind….

…  fallen gegenüber ihren Mitarbeitern demoralisierende, respektlose und für ein Verhältnis Arbeitgeber / Arbeitnehmer völlig unangemessene Bemerkungen. So wird einer Rechtsanwaltsfachangestellten erklärt, sie führe unnötige Diskussionen. Dabei wollte sie ihren Chef lediglich darauf aufmerksam machen, dass sie die gerade angefangene Aufgabe noch  zu Ende bringen wolle und sich danach dem vom Chef gerade überreichten Auftrag widmen würde.

Gern darf sie sich auch anhören, dass sie nicht hören könne und schlecht erzogen sei. Man darf darauf hinweisen, dass es sich hier um ein Arbeitsverhältnis zwischen zwei erwachsenen Menschen handelt. Allerdings scheint der eine erwachsener zu sein als der andere.

Die Krönung eines solchen Arbeitstages jedoch dürfte die Anmerkung sein: “Am liebsten würde ich Ihnen eine scheuern.” Immerhin sagt der Rechtsanwalt noch “Ihnen” und nicht “dir”.  Es wäre manchmal auch einfacher zu hinterfragen, warum bestimmte Fehler passiert sind: Falsche Zahlen diktiert? Dann werden die natürlich auch falsch in den Schriftsatz übertragen. Namen falsch diktiert oder vergessen zu buchstabieren? Dann kann ein Name wie Schmidt, Schmid, Schmitt oder Schmit schon mal falsch geschrieben sein. Oder vielleicht auch die Frau Meyer, Mayer, Meier oder Maier. Oder muss die ReNo das hören, ob mit dt, t oder ai oder ei? Selbstverständlich nicht. Aber welcher Rechtsanwalt würde schon zugeben, dass er hier vielleicht hätte sorgfältiger an mögliche Fehlerquellen denken müssen?

Es ist auch erstaunlich, welche Schikanen Rechtsanwälte, die Arbeitgeber sein wollen, sich ausdenken können: Das Papierfach im Drucker ist leer? Die ReNo musste aber mal ganz dringend “ums Eck”? Pech für die ReNo! Sie hat sofort vom stillen Örtchen zu springen und Papier nachzulegen! Sofort!

“Zu blöd zum Blumengießen!” “Zu dämlich zum Kaffeekochen!” und “Zu dumm zum Geschenkeeinpacken und Paketeannehmen!”. Nun ja, das sind ja auch keine Aufgaben, für die eine Rechtsanwaltsfachangestellte laut Arbeitsvertrag eingestellt wurde. Und wenn sie  wegen des Psychoterrors dann einen Arzt aufsucht und sich krankschreiben lässt, fällt sogar dem Chef auf, dass niemand mehr da ist, der die fachlichen Tätigkeiten erledigen könnte. Anstatt um Entschuldigung zu bitten, wird die Mitarbeiterin dann mit viertelstündlichen Anrufen bombardiert und mit Vorwürfen, dass die Aushilfe das doch nicht alles schaffen kann!

Ach und liebe Chefs:

Wenn ihr dann die ReNo schon in den Wahnsinn getrieben habt und sie ist krank daheim, psychich am Ende, liegt bereits am Boden, dann tretet doch bitte nicht auch noch mal nach! Sucht doch verdammt noch mal nicht auch noch nach Kündigungsgründen und saugt euch irgendwelchen Müll aus den Fingern! Die Mitarbeiterin ist nicht schuld daran, dass ihr euer Personal wie Sklaven behandelt und beleidigt. Nehmt euch ein Beispiel an all den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ganz tolle Arbeitgeber sind, ihre Mitarbeiter respektieren, sie fördern und fordern! Wenn eine ReNo ein fachliches Defizit hat, kann man sie zum Seminar schicken und ihr so zeigen, dass sie wichtig ist und in der Kanzlei gebraucht wird.  Wenn eine ReNo ausnahmsweise mal familiäre / private Probleme hat, nehmt Rücksicht und gebt ihr eine angemessene Aus- oder Schonzeit. Dafür wird sie dankbar sein und zeitnah wieder voll einsatzfähig sein.

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Kaffeekochen – das wichtigste Problem des täglichen Kanzleilebens

Da gibt es jede Menge Fragen: Welche Maschine? Lieber gefiltert oder aus einem Automaten? Oder lieber türkisch? Pads oder Pulver? Stark oder dünn?

Und vor allem: WER soll den Kaffee für die Anwälte und Notare zubereiten?

Die Erfahrungen der breiten ReNo-Schaft zeigen, dass die Vorlieben der Chefs genauso vielseitig und abwechslungsreich sind, wie deren Charaktere. Jeder will seinen persönlichen perfekten Kaffee! Und zwar immer frisch und sofort und schnell.

In manchen Büro finden sich dementsprechend auch die unterschiedlichsten Maschinen und Automaten und dann auch noch mehrere.

Jetzt mal was ganz persönliches von mir: Ich habe es nie geschafft, den Kaffee für meine Chefin exakt so zuzubereiten, wie sie es wünschte. Ich habe diesen dämlichen Automaten gehasst! Dauernd blinkte eine rote Lampe, wenn ich schnell für sie oder die gerade anwesenden Mandanten einen Kaffee aus dem Automaten zaubern sollte. Mal sollte er stark sein, dann weniger stark, dann ein Espresso oder ein “einfacher” Kaffee. Und garantiert war er auch nie richtig. Oder – wie schon erwähnt – irgendeine rote Lampe blinkte mich an. Und mal ganz ehrlich? Der Kaffee aus diesem Gerät hat weder mir noch meinen Kollegen wirklich geschmeckt. Das Ende meines sinnlosen Kampfes mit der Maschine war, dass meine Chefin ihren Kaffee selbst aus dem Automaten holte und für die Mandanten eine Kollegin zuständig war. Und wir Mitarbeiter haben unsere gute alte Filtermsachine reaktiviert und unseren Kaffee damit gekocht – althergebracht und lecker.

Besonderen Ärger bereitet offensichtlich die Reinigung der speziellen Automaten. Ja, kenne ich auch. Das Kaffeepulver war immer zu braunen runden Pellets zusammengepresst, die dann im Auffangbehälter klebenblieben. War die Chefin mal länger abwesend, hat´s gern auch mal vor sich hingeschimmelt….. *schüttel* Und wer ist für die Reinigung des verklebten Milchaufschäumers zuständig? Selbstverständlich die Mitarbeiter, auch wenn die gar keinen Kaffee aus dem Superautomaten trinken.

Jeder macht seine eigenen Erfahrungen mit den Kaffeeautomaten, da ist sicher einige Probierzeit einzuplanen. Nach Auskunft der Kolleginnen und Kollegen gibt es in den Kanzleien Automaten von Senseo, Tschibo, Saeco, DeLonghi usw. , mit Milchaufschäumer und Heißwasserhahn. Der Kaffee wird mit Pads, Kapseln oder Pulver zubereitet. Es gibt große Industriemaschinen, weil so viele Anwälte, Notare und Mitarbeiter ihren ganz persönlichen Kaffee wollen. Damit jeder Tag zumindest mit einem guten Kaffee und vielleicht einem kleinen persönlichen Gespräch beginnt.

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Interessenvertretungen – was erwarte ich von ihr?

Ganz klar: Ich erwarte, dass die Interessen meiner Berufsgruppe vertreten werden. Dazu gehören alle Mitarbeiter in Anwaltskanzleien und Notariaten. Auszubildende, Fachangestellte, Fachwirte, ungelernte Kräfte.

Zuallererst erwarte ich, dass sich meine Interessenvertretung um die Verbesserung der Gehaltssituation von Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangstellten kümmert. Es gibt nämlich immer noch Kolleginnen und Kollegen, die weniger als 8,50 € pro Stunde Bruttogehalt beziehen.

Dann erwarte ich, dass Kolleginnen und Kollegen mit geringen Einkünften unterstützt werden bei der Finanzierung von Seminarbesuchen, wenn die Vereinskasse das hergibt. Von einem Gehalt mit Sozialhilfeniveau kann sich eine Kanzleimitarbeiterin nicht angemessen fortbilden und an Seminaren teilnehmen: Weder am Wohnort, noch auswärts.

Ich erwarte, dass eine Interessenvertretung Hilfsangebote bei  Problemen unterbreiten kann: Wohin wende ich mich bei Mobbing / Bossing? Was tue ich bei einer Kündigung? Wie verhalte ich mich bei ungerechtfertigten Beschuldigungen wie Diebstahl oder Unterschlagung innerhalb der Kanzlei? Enge Zusammenarbeit mit Psychologen, Arbeitsrechtlern und Jobvermittlern wäre sinnvoll.

Was brauche ich nicht? Newsletter, Bücher, Seminarskripte. Das alles kann ich bei vielen anderen Anbietern beziehen.

Eine Interessenvertretung setzt sich für den Zusammenhalt aller Berufsgruppenangehörigen ein und fördert die Solidarität untereinander.

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Wenn Rechtsanwälte gegenüber ihren Mitarbeitern die Contenance verlieren…

… dann fliegen Akten durch die Gegend, gelegentlich werden selbige der Mitarbeiterin an den Kopf geschlagen oder es wird ohne Sinn und Verstand herumgebrüllt. Berichten von Kolleginnen zufolge wurden auch Diktiergeräte oder Bücher schon gelegentlich als Wurfgeschosse in der Wut hinter der flüchtenden Rechtsanwaltsfachangestellten hergesandt.

Stimmt nicht? Sowas machen studierte Juristen nicht? Doch tun sie, wie man in einschlägigen Internetforen durchaus nachlesen kann. Und die Anlässe können durchaus nichtig sein. Weil Rechtsanwaltsfachangestellte auch mal Fehler machen, wurde in der Abrechnung eine Gebühr vergessen oder zu niedrig angesetzt.  Damit das nicht noch mal passiert, schlägt die Anwältin ihrer Mitarbeiterin vor lauter Wut in Verbindung mit bösen Worten die Akte im wahrsten Wortsinne um die Ohren!

Oder der Anwalt fühlt sich gestört, wenn die ReNo die Tür zu seinem Büro öffnet, weil sie für das Telefonat oder den Posteingang eine bestimmte Akte benötigt. Statt nach dem Begehr der ReNo zu fragen, wird sie mit einem Diktiergerät beworfen.

Überraschend ist auch, wenn der Anwalt eine einfache Formel aus seinem Studium im Strafrecht vergisst: “Im Zweifel für den Angeklagten.” Dies gilt offenbar dann nicht mehr, wenn aus einer Kanzleikasse Geld verschwindet, dessen Verbleib nicht eindeutig bewiesen werden kann, weil nicht nur die mit der Kassenführung beauftragte ReNo Zugriff auf die Kasse hat, sondern auch die Anwälte dieser Kanzlei. Die Mitarbeiterin hat das Geld zurückzulegen. Tut sie das nicht, wird sie rigoros gemobbt, bis sie aufgibt: Das Geld zurücklegt oder das Arbeitsverhältnis kündigt.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind eben nicht von Haus aus in der Lage, Personal angemessen zu führen und zu leiten. Kanzlei- und Personalmanagement wird im Jura-Studium nicht vermittelt. Anwälte und Anwältinnen sind auch nur Menschen. Das gibt ihnen jedoch nicht das Recht, ihr Personal unangemessen zu behandeln, zu bossen (Mobbing von Chef zu Angestellten) und zu beleidigen.

Hier kann nur ein Kanzleiwechsel helfen.

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