Nachdem nun zum wiederholten Male Gehaltsumfragen mit ziemlich schlechten Durchschnittsergebnissen veröffentlicht wurden, entbrennt in einem ReNo-Fachforum eine heiße Dikussion darum.
Zunächst stellte eine Kollegin den Link zur Auswertung der Umfrage, an der sich die User des Forums wohl intensiv beteiligt haben, ins Forum. Sie erlaubte sich die Anmerkung, dass sie sich zumindest doch eine Stellungnahme ob des schlechten Abschneidens der Fachangestellten in den neuen Bundesländern – und nicht nur dort – gewünscht hätte von dem Berufsverband, der die Umfrage und deren Ergebnisse ins Netz stellt.
Nach allgemeiner Empörung darüber, dass die Gehälter zum Teil so gering ausfielen, wünschte sich eine weitere Kollegin, dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros künftig nicht mehr neben dem Gehalt aus ihrer Vollzeittätigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (landläufig als Hartz IV bekannt) oder sonstige Sozialleistungen (Wohngeld) haben oder gar mit einem weiteren Job ihren Lebensunterhalb bestreiten müssen. Allgemein wird der Aussage zugestimmt, dass es eines gesetzlichen Mindestlohnes bedarf.
Dennoch gibt es auch kritische Stimmen: Es wurde der Begriff “Einheitslohn” in die Runde geworfen. Offensichtlichen haben ReNos, die über dem Durchschnitt verdienen, nunmehr Befürchtungen, dass sie künftig – wenn sie mal den Job wechseln müssen – nur noch den Mindestlohn erhalten würden. Besteht diese Gefahr wirklich? Werden sich Anwälte und Notare, die angemessene oder gar überdurchschnittliche Gehälter zahlen, künftig am Mindestlohn orientieren, wenn es einen gibt? Die Gefahr dürfte bestehen.
Zuzustimmen ist der in der Diskussion geäußerten Meinung, dass man den angebotenen Arbeitsvertrag ja nicht unterschreiben müsse, wenn einem die Konditionen nicht passen. In aller Regel ist dies allerdings schwer umzusetzen. Wenn eine Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitslos ist, darf sie einen angebotenen Arbeitsplatz nur dann ablehnen, wenn die Konditionen unzumutbar sind. Da stellt sich die Frage: Wann darf die Kollegin ablehnen, ohne dass sie “Repressalien” von der Agentur für Arbeit zu befürchten hat? Was ist zumutbar, was ist unzumutbar? Immerhin variieren die Stundengehälter zwischen 5,70 € bis zu mehr als 20,00 €.
Selbstverständlich sind 5,70 € unangemessen und unzumutbar. Weiß das aber auch die Agentur für Arbeit? Wo sind die Grenzen? Allein deshalb ist es zwingend erforderlich, dass eine Gehaltsuntergrenze für ALLE Berufe – also auch für Mitarbeiter freier Berufe – gesetzlich eingeführt wird.
Der DGB argumentiert mit 10 guten Gründen für den Mindestlohn:
10 Argumente für Mindestlohn
Es kommt die Diskussion auf, ob für ReNos überhaupt der DGB zuständig ist, warum keine der beiden vorhandenen Berufsverbände sich verantwortlich fühlt und was man tun kann.
Nach einem Hinweis auf eine alte Petition des Forums für gerechte Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros ist nun hoffentlich neuer Kampfgeist erwacht. Immerhin wurde die IG ReNo mal gegründet auf der Grundlage der “Initiative fairer Lohn”.
“Petition foreno”
Es ist müßig, sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen, weshalb bislang nichts bzw. sehr wenig zum Hauptanliegen der IG ReNo passiert ist. Häufig stehen sich Menschen eben gegenseitig im Weg; aus vielerlei Gründen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten aus den Fehlern der letzten 4 Jahre seit Gründung lernen und wieder zusammenfinden.
Ein Verein ist nicht so gut wie seine Mitglieder, sondern nur so gut, wie sein Vorstand und seine aktiven Mitglieder. Man kann kaum erwarten, dass sich alle Mitglieder mit Enthusiasmus in die Arbeit stürtzen, mit tollen Ideen und fleißiger Arbeit an der Erreichung eines gemeinsamen Ziels beteiligen. Mitglieder erwarten regelmäßige Informationen und Tätigkeiten ihres Vereins. Passiert nichts, treten sie aus dem Verein wieder aus, weil sie ihre Interessen nicht vertreten sehen. Man kann den inaktiven Mitgliedern jedoch nicht vorwerfen, dass sie inaktiv bleiben. Sie haben den Verein nicht gegründet, sie zeigen durch ihre Mitgliedschaft lediglich, dass sie sich vertreten lassen möchten und die Ziele des Vereins zumindest durch ihren Beitritt unterstützen.
Nun sind – mal wieder – alle aufgerufen, sich an einer neuen Petition zu beteiligen. Mitte März findet die Mitgliederversammlung statt, bei der sämtliche Vorstandsposten neu zu besetzen sein sollen, wie man öffentlich im Fourm der IG lesen kann.
IG ReNo – Einladung zur Mitgliederversammlung
Man darf gespannt bleiben.
Hier findet sich das Merkblatt des DAV für Fachangestellte mit Empfehlungen für Gehälter:
Fachangestellten-Merblatt 2011/2012
Die für Einsteiger ausgewiesenen 1.300,00 € brutto ergeben übrigens bei einer 40-Stunden-Woche die bei vielen ReNos gut bekannten 7,50 € pro Stunde. Etliche ReNos in der Bundesrepublik würden sich freuen, wenn ihre Chefs diesen Empfehlungen folgen würden.